Bauüberwachung
Was können Sie bei der Bauüberwachung von uns erwarten?
- Das erstellen der Ausschreibungen und des Preisspiegels der einzelnen Gewerke sowie die Unterstützung bei der Vergabe und das Schreiben der Werkverträge, sind unsere ersten Aufgaben.
- Wir überwachen die Bauausführung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen sowie der Leistungsbeschreibung.
- Außerdem achten wir darauf, dass die Leistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik erbracht werden. Gerade in diesem Punkt können durch eine mangelhafte Ausführung der Bauleistungen später erhebliche Schäden hervorgerufen werden.
- Sowohl die Aufstellung als auch die laufende Überwachung eines Bauzeitenplanes gehören zu unseren wichtigsten Aufgaben. Nur wenn der in Absprache mit dem Bauherrn erstellte Zeitenplan eingehalten wird, kann auch der geplante Fertigstellungs- sowie der Einzugstermin eingehalten werden.
- Die Dokumentation der wichtigsten Geschehnisse auf der Baustelle, wird durch ein Bautagebuch gewährleistet. Dies kann beim Nachweis von Baumängeln oder Auseinandersetzungen über die Abrechnung nützlich sein.
- Ganz wichtig ist die Rechnungsprüfung einschließlich der Prüfung der Aufmasse. Bevor Sie als Bauherr eine Handwerkerrechnung anerkennen oder ausbezahlen, werden wir Ihnen das O.K. geben.
- Auch die Abnahme der einzelnen Bauleistungen sowie die Schlussabnahme gehört zu unseren Leistungen.
- Sollte eine Bauabnahme durch die Baubehörde (so genannte öffentlich-rechtliche Abnahme) vorgeschrieben sein, werden wir diese abwickeln und jederzeit auf Nachfragen der Behörde antworten und eventuelle Zweifel beseitigen bzw. geforderte Unterlagen nachreichen können.
- Zeigen sich bei der Abnahme Baumängel, werden wir die Überwachung der Beseitigung dieser Mängel übernehmen und darauf achten, dass die bei der Abnahme monierten Punkte tatsächlich erledigt werden.
- Für die Geltendmachung eventueller Gewährleistungsansprüche werden wir eine Liste erstellen, aus welcher sich die einzelnen Gewährleistungsfristen ergeben. So haben Sie jederzeit den Überblick, welche Fristen noch laufen bzw. abzulaufen drohen. So sind Sie insbesondere in der Lage, rechtzeitig vor Ablauf einzelner Fristen noch einmal eine Überprüfung der betroffenen Bauteile durchzuführen.